Behandlungsablauf

Die 1. Behandlung dauert etwa 60 Minuten. Ich führe zuerst eine umfangreiche Befragung (Anamnese) durch. Wenn Sie über medizinische Untersuchungen wie Röntgen, CT, MRI, Blutwerte etc. verfügen, dann bringen Sie diese Unterlagen bitte mit. Danach starte ich mit der klinischen Untersuchung. Die Ursache einer Funktionsstörung liegt oft von der Beschwerderegion entfernt. Aus diesem Grund beziehe ich den gesamten Körper in die Untersuchung mit ein. Nachdem ich Sie über die Behandlungsmöglichkeiten informiert habe, bleibt Zeit, um mit der Behandlung zu starten.

 

Behandlungsmethoden

Osteopathie/Etiopathie

Sie ist eine ganzheitliche Form der manuellen Medizin und dient vorwiegend dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Das heisst, es werden nicht nur Symptome behandelt, sondern es wird nach der Ursache geforscht, welche das Krankheitsbild verursacht.

wird unter anderem angewandt bei:

  • Migräne, Spannungskopfschmerzen
  • Schleudertrauma
  • Menstruationsbeschwerden
  • Blasenproblemen
  • Verdauungsbeschwerden
  • Sensibilitätsstörungen der Extremitäten
  • Steissbeinbeschwerden
  • Nacken- und Rückenbeschwerden
  • Kieferproblemen

 

Medizinische Massage

wird unter anderem angewandt bei:

  • akuten und chronischen muskulären Spannungsstörungen (z.B. Hartspann der Muskulatur)
  • Muskulären Dysbalancen nach Sportunfällen
  • arteriellen und venöse Durchblutungsstörungen

 

Kinesiologisches Taping

wird unter anderem angewandt bei:

  • Bewegungseinschränkungen
  • Sportverletzungen
  • Schulterinstabilitäten

 

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Osteopathie oder Etiopathie

Mit Inkraftsetzung eines neu erschaffenen Reglements 2007 beinhaltet der Begriff „Osteopathie“ sowie «Osteopath/Osteopathin» eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Diese darf nur von Personen verwendet werden, welche das Diplom „Osteopath-GDK“ besitzen. Dieses wird mit dem Bestehen der sogenannten Interkantonalen Prüfung (IKP) in Osteopathie verliehen. Um an dieser IKP teilnehmen zu dürfen, müssen bestimmte Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Das heisst, die Ausbildung muss zwingend in Vollzeit (oder in quantitativ gleichem Umfang von 5’500 Stunden) absolviert worden sein.

Mit Frist 2010 galt die sogenannter «Übergangsreglung», worin auch in Teilzeit ausgebildete Personen an der IKP teilnehmen durften. So sind mit 85 % die grosse Mehrheit aller in der Schweiz anerkannte Osteopathinnen und Osteopathen mit einer Teilzeitausbildung in Osteopathie an die IKP zugelassen worden.

Weil Susanne Burkard Ihre Osteopathie Ausbildung nach 2010 abgeschlossen hat, wird sie ihre Fähigkeiten nicht an der IKP unter Beweis stellen und den gesetzliche Titel «Osteopathin» nicht führen dürfen. Deswegen kommt der auch von Seiten der Krankenkassen offiziell verwendete Begriff «Osteopathie/Etiopathie» in Anwendung.